In Flensburg gepunktet?

In Flensburg werden alle Bußgelder in Höhe von mindestens 40 Euro und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eingetragen.

Die Anzahl der Punkte, die jeweils eingetragen werden, ergeben sich aus dem Punktekatalog, der den Verkehrsordnngswidrigkeiten zuordnet ist. Für kleinere Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw um 21 km/h wird  1 Punkt eingetragen. 2 Punkte gibt es bereits für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw um 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Gleichzeitig droht in diesen Fällen auch ein Fahrverbot. Für Straftaten wie zum Beispiel Trunkenheit im Verkehr werden bis zu 3 Punkte eingetragen.

Eintragungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist, im Regelfall nach 2,5 Jahren und nach 5 Jahren bei Ordungswidrigkeiten oder sogar 10 Jahren strafrechtlichen Handlungen im Straßenverkehr wieder getilgt. Die Löschungsfrist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Eintragungen mit dem Urteil bzw. dem Erlass des Strafbefehls. Wichtig! Im Gegensatz zu der alten Punkteregelung werden die Punkte nicht mit neuen Verkehrsvergehen wieder “aufgefrischt”. Jeder Punkt wird nach der für ihn festgelegten Frist unabhängig von anderen Eintragungen getilgt.

Den jeweiligen Punktestand können Sie kostenlos in Flensburg abfragen. Notwendig sind lediglich die Angabe der Personalien (auch Geburtsdatum und Geburtsname) und ein vom Antragsteller unterschriebener Auskunftsantrag.

Sie haben das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht.