Bußgeld?

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, sollten Sie bereits mit dem Anhörungsbogen, der immer einem Bußgeldbescheid vorausgeht, einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Dies kann ein Fachanwalt für Strafrecht und natürlich auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Ihr Anwalt sollte möglichst früh die Gelegenheit haben eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren aufzubauen.

Diese Gelegenheit kann es bereits bei dem sog, Zeugenfragebogen geben. Den Zeugenfragebogen erhalten Sie als HalterIn des Tatfahrzeugs, wenn die Ermittlungsbehörde erkennt, dass FahrerIn und HalterIn wahrscheinlich nicht identsch sind. An dieser Stelle muss sehr wohl überlegt werden, ob Angaben gemacht werden, die der Behörde die Ermittlungen erleichtern. Sie sind nicht verpflichtet die erbetenen Informationen – außer Angaben zu ihrer Person – zu  machen.

Wir als Verkehrsanwälte kennen die Fehlerquellen der Geschwindigkeitsmessgeräte, der Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden in den Bescheiden und können Ihnen helfen einen Fahrverbot oder gar einen Führerscheinentzug zu vermeiden.

Was Ihen tatsächlich droht, wenn Sie keinen Anwalt einschalten erfahren Sie hier: aktuellerBußgeldkatalog 

Sie haben das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht.