Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden ist es erforderlich, dass Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen um Ihre Interessen durchzusetzen. Viele Unfallbeteiligte wagen diesen Schritt insbesondere bei einem reinen Blechschaden nicht. Doch auch der Bundesgerichtshof ist davon überzeugt, dass die Unfallabwicklung von einem Laien in juristischen Fragen nicht mehr zu bewältigen ist. Daher gilt aus Sicht des BGH das Prinzip der Waffengleichheit im Verkehrsrecht. Der Geschädigte soll in den Verhandlungen mit den juristisch geschulten Profis auf Versichererseite ebenfalls die Möglichkeit haben sich juristisch fundiert vertreten zu lassen. Daher hat der Unfallverursacher die Kosten des beauftragten Verkehrsanwaltes im Rahmen des Verschuldens zu übernehmen.
Vertretung durch den Verkehrsanwalt: keine Schuld – keine Kosten
Sobald die Versicherung des Unfallgegners Kenntnis von dem Unfall hat, wird diese sich möglichst früh bei Ihnen melden – teilweise auch telefonisch – oder mit einem freundlichen Schreiben. Lassen Sie sich nicht von diesem “Entgegenkommen” einlullen. Aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versuchen möglichst früh auf die Schadenabwicklung Einfluss zu nehmen um den Schaden gering zu halten, der letzlich von der Versicherung zu zahlen sein wird. Dies sollten Sie nicht zulassen.
Der Verkehrsanwalt regelt das für Sie
Ein Verkehrsanwalt wird Ihnen helfen, Ihre Schadenersatzansprüche optimal und vollständig durchzusetzen. Er kümmert dieser sich um die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen, dem KFZ Sachverständigen und der Polizei. Vertrauen Sie Ihrem juristischen Fachmann – dem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ihre Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsrechtes sind:
Rechtsanwalt Marc Barkmann , Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Matthias Meyer (Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht)