Sie haben das Recht auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
Marc Barkmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Der Titel eines Fachanwaltes sichert Ihnen in der Regel einen erfahrenen und gut ausgebildeten Anwalt auf dem jeweiligen Fachgebiet. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht hat einen Fachanwaltslehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst erfolgreich mit mehreren Fachanwaltsklausuren bestanden. Zudem hat er eine umfassende praktischer Erfahrung im Verkehrsrecht (mindestens 120 praktische Fälle) nachgewiesen.
Auch nach der Fachanwaltsprüfung unterliegt der Fachanwalt für Verkehrsrecht strengen jährlichen Fortbildungs-pflichten. So ist gewährleistet, dass die Beratung unter dem Blickwinlel neuester Rechtssprechung erfolgt.
Wir stehen Ihnen mit Rechtsanwalt Marc Barkmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht, in allen Bereichen des Verkehrsrechts erfahren und kompetent zur Verfügung, insbsondere bei
- Beratung und Anfechtung von Autokaufverträgen, auch bei Abgasmanipulation (Dieselskandal)
- Beratung und Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren, von Fahrerflucht bis Rotlichtverstoß
- Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen gegen die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners
- Beratung und Vertretung im Prozess auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Osnabrück
- Referendariat in Nordrhein-Westfalen
- seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen
- Mitglied der ARGE Arbeitsrecht im DAV
- Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied der ARGE Landwirtschaftsrecht im DAV
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