Werkstätten

Viele KFZ-Reparaturwerkstätten bieten für ihren Kunden den Service an, die Unfallabwicklung gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu übernemen. Warum?

Unser Service für Werkstätten

  • Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung
  • Wir beraten ihren Kunden umfassend zu allen Schadenpositionen
  • Wir sorgen für den richtigen Tarif bei Mietfahrzeugen
  • Wir sorgen dafür, dass Ihnen der Reparaturlohn zukommt, den Sie verdienen
  • Sie sorgen als versicherungsfreie Werkstatt dafür, dass das Niveau der Stundenverrechnungssätze angemessen bleibt

 Jedem Fach sein Profi.

Die Unfallabwicklung kostet Ihre Arbeitakraft, ohne dass dies für Sie gesondert entlohnt wird. Der Haftpflichtversicherer dankt es Ihnen nicht dadurcht, dass freiwillig alle Schadenpositionen vollumfänglich gezahlt werden. Insbesondere dann nicht, wenn es einen Mietwagen zu bezahlen gilt.

Haben Sie auch alle Ansprüche geltend gemacht, die ihrem Kunden zustehen? Oder haben Sie sich durch eine fehlerhafte Schadenabrechnung selbst schadenersatzpflichtig gemacht?

Überlassen Sie die Unfallabwicklung einem Profi – einem Fachanwalt für Verkehrsrecht! Geben Sie Ihrem Kunden den ehrlichen Hinweis auf die Unfallabwicklung durch einen Anwalt. Bieten Sie Ihrem Kunden einen professionellen Service –  auch in der Unfallabwicklung gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Im Rahmen des gegnerischen Verschuldens ist unsere Tätigkeit nicht mit Kosten für Ihren Kunden verbunden.

Sie und Ihr Kunde haben das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht.