Führerschein adieu?

Das Recht ein Fahrzeug zu führen können Sie verlieren, indem Sie

  • durch eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten erhalten,
  • durch mehrere schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten soviel Punkte gesammelt, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird,
  • wenn Sie wegen einer Straftat im Straßenverkehr (§ 316 StGB Trunkenheit im Straßenverkehr) oder (§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Fahrerflucht) verurteilt werden und als Nebenstrafe gem § 44 StGB- wenn Sie sich also als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen haben.
  • wegen einer Verkehrsstraftat gem § 315 c StGB  verurteilt werden und Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
    • Die sieben Todsünden des Straßenverkehrs  (§ 315c StGB) begehen Sie, wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht beachtet,
      b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
      c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
      d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
      e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
      f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
      g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
      und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beachten Sie den Unterschied zwischen einem Führerscheinentzug bei Fahrerflucht und anderen Straftaten und einem Fahrverbot, welches in der Regel bei Ordnngswidrigkeiten angeordnet wird. Das Fahrverbot ist nur temporär. Die Fahrerlaubnis erhalten Sie nach ablauf der Frsit zurück.

Bei einer Fahrerlaubnisentziehung wird eine Sperrfrist festgelegt, nach der die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss – allerdings ohne erneute Prüfung.

Fahren Sie in dieser Zeit trotzdem mit dem Auto, so machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Sie haben das Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht.